Wohnqualität und bauliche Sicherheit, personelle Ausstattung oder Maßnahmen zum Schutz der Heimbewohner vor Gewalt: Die Bremer Heimaufsicht prüft regelmäßig und anlassbezogen, ob Pflegeheime und andere Betreuungseinrichtungen im Land Bremen diese und andere Voraussetzungen erfüllen.
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