Die Staatsanwaltschaft geht bei der Tat vom 22. März 2024 von „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Mord“ aus. Dem 34 Jahre alten Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
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