„Wir verstehen die Sorgen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Familienangehörigen. Die Polizei Bremerhaven nimmt Meldungen über Personen, die sich verdächtig verhalten - insbesondere gegenüber Kindern - ernst und geht ihnen konsequent nach“, heißt es in einer Pressemitteilung. Zeugen bzw. Betroffene sollten Hinweise auf verdächtiges oder strafbares Handeln stets direkt an die Polizei (110 oder über das jeweilige Polizeirevier) übermitteln.
Gleichzeitig appelliere man an alle Bürgerinnen und Bürger, Meldungen und Hinweise gerade in sozialen Medien nicht ungeprüft zu teilen: „Handeln Sie besonnen und vermeiden Sie Überreaktionen oder Gerüchte. Sollten beim Weiterverbreiten persönliche Daten oder Falschmeldungen veröffentlicht werden, beispielsweise Lichtbilder, auf denen Personen klar erkennbar sind, kann man sich schnell selbst im strafbaren Rahmen bewegen“, schreibt die Polizei weiter. So könne etwa der Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung sowie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfüllt werden.
Öffentlichkeitsfahndungen seien an strenge Vorgaben geknüpft und dürften nur von Sicherheitsbehörden durchgeführt werden.
Viel wichtiger sei es, dass Eltern mit ihren Kindern sprechen und ihnen Verhaltensregeln geben. Tipps gibt es unter https://t1p.de/ruoyn. (pm/skw)