Niedersachsen

Gericht: Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim ist ungültig

Hat Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz (SPD) im Wahlkampf zu ihrer Wiederwahl die Neutralitätspflicht verletzt? Ein Gericht hat dazu eine klare Meinung.

Von dpa
29. Februar 2024
Email senden zur Merkliste
Blick auf das Gelände der Landesgartenschau Bad Gandersheim mit dem Auepark im Vordergrund und Teilen der Stadt im Hintergrund (Aufnahme mit einer Drohne).

Blick auf das Gelände der Landesgartenschau Bad Gandersheim mit dem Auepark im Vordergrund und Teilen der Stadt im Hintergrund (Aufnahme mit einer Drohne).

Foto: Swen Pförtner

Die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Göttingen ungültig. Die Kammer verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil am Mittwoch dazu, die Wahl für ungültig zu erklären, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwarz vereinigte Ende September 2021 bei der Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin 57,27 Prozent der Stimmen auf sich. In der südniedersächsischen Kurstadt leben nach Behördenangaben etwa 11.000 Menschen. Im vergangenen Jahr fand dort die niedersächsische Landesgartenschau statt.

In seinem Urteil gab das Gericht der Klage eines früheren Mitglieds der CDU-Ratsfraktion statt. Er hatte sich gegen die Zurückweisung seines Wahleinspruchs durch den Stadtrat gewandt. Das Gericht folgte der Argumentation des ehemaligen Ratsmitgliedes, wonach die Amtsinhaberin in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt habe.

Schwarz habe als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besucht und sogenannte Gespräche über den Gartenzaun geführt. Sie sei dabei nicht „offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Termine seien ohne konkreten Anlass in die Wochen unmittelbar vor dem Wahltermin gelegt worden. Zudem seien „erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht“ worden.

Der Stadtrat hatte argumentiert, dass die Bürgermeisterin die Termine auch 2020 absolviert habe. Das ließ das Gericht so nicht stehen, da die erste Reihe dieser Termine einerseits aufgrund der Pandemie und andererseits zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr stattgefunden habe.

Die Kammer argumentierte weiter, es sei denkbar, dass die Wahl ohne die Termine anders ausgegangen wäre. Den Einzug in die Stichwahl habe sie lediglich mit 182 Stimmen Vorsprung erreicht.

nach Oben