Weil sie als Zeugin in dem Mordprozess gegen den Vater ihrer Kinder gelogen hatte, ist die ehemalige Lebensgefährtin des Mörders von Fischerhude wegen uneidlicher Falschaussage zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ob das Urteil eines Strafrichters am Verdener Amtsgericht rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Der Staatsanwalt hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
brv-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten