Hintergrund ist der Ausbau der Windkraftnutzung an Land. Der Bund hat den Ländern vorgegeben, 2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergie zu reservieren. Niedersachsen hat sich die Selbstverpflichtung auferlegt, 2,2 Prozent der Landesfläche für Windparks bereitzustellen. Der Landkreis Rotenburg muss 4 Prozent liefern. Das entspricht fast 8300 Hektar, die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises als sogenannte Vorranggebiete für raumbedeutsame Windkraftanlagen festzuschreiben sind.
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