Mit der Reform der Grundsteuer werden die Realsteuerhebesätze zum 1. Januar neu festgesetzt. Da wird erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer vor sechs Jahren in ihrer alten Form für verfassungswidrig erklärte. 50 Jahren wurde die Bewertung der Immobilien nicht angepasst, obwohl sich in Bezug auf Verkehrsanbindungen oder den Stand der Technik einiges geändert hat.
Neu ist, dass zur Ermittlung der Steuerlast die Grundstücks- und Gebäudegrößen sowie deren Nutzung herangezogen wird. Der Lagefaktor richtet sich dann nach dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Je höher der Bodenrichtwert, desto höher ist der Lagefaktor.
Neu ist, dass zur Ermittlung der Steuerlast die Grundstücks- und Gebäudegrößen sowie deren Nutzung herangezogen wird. Der Lagefaktor richtet sich dann nach dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Je höher der Bodenrichtwert, desto höher ist der Lagefaktor.