Strengere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger
Die Bundesregierung plant kommenden Jahres, die Regeln für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder Schwarzarbeit betreibt, muss mit härteren Strafen rechnen. Arbeitsminister Hubertus Heil betont, dass Vermittlung und Qualifizierung weiterhin im Mittelpunkt stehen.
Leistungskürzungen und härtere Strafen bei Verstößen
Zu den geplanten Maßnahmen gehört eine Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent, wenn Arbeit oder Maßnahmen ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Wiederholte Arbeitsverweigerung soll sogar mit einer kompletten Streichung der Leistungen, die nicht Unterkunft und Heizung betreffen, für bis zu zwei Monate bestraft werden. Auch bei unentschuldigtem Fehlen im Jobcenter droht eine Leistungsminderung in Höhe von 30 Prozent. Schwarzarbeit wird künftig direkt der Zollverwaltung gemeldet, was ebenfalls zu einer Kürzung der Leistungen führen kann.
Verkürzte Schonfrist und längere Pendelzeiten
Weitere Anpassungen betreffen den Vermögensschutz: Die Schonfrist für das geschützte Vermögen soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Zudem gilt eine Pendelzeit von bis zu drei Stunden als zumutbar. Damit will die Regierung die Arbeitsbereitschaft stärken und das Angebot an Arbeitskräften erhöhen.
Monatliche Meldepflicht für bessere Integration
Zusätzlich plant die Ampel-Regierung eine monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Unter bestimmten Umständen sollen sich Bürgergeld-Empfänger künftig monatlich persönlich beim Jobcenter melden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Integrationschancen besser genutzt werden. Digitale oder telefonische Meldungen reichen dann nicht mehr aus.
Pläne stoßen auf Kritik
Es gibt jedoch erheblichen Widerstand gegen diese Pläne. Länder und Verbände kritisieren die monatliche Meldepflicht als unangemessenen Eingriff in die Organisation der Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit bevorzugt eine Eingrenzung der betroffenen Personengruppe auf die ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs.
Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Die Einführung dieser Maßnahmen ist Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und die wirtschaftliche Kraft des Landes zu stärken.
(dpa/mue/vk/axt)