Wilde Farben beim Neuanstrich, absurde Dämmungen, zugemauerte Fenster: Die Möglichkeiten für unbedarfte Eigentümer, den Altbau-Bestand in Bremerhaven-Lehe zu verschandeln, sind groß. Daher hat die Politik schon 2019 eine sogenannte Erhaltungssatzung auf den Weg gebracht, die nun die nächste Hürde genommen hat. Das Regelwerk soll dafür sorgen, dass künftige Sanierungen an Häusern im „historischen Dreieck“ nur noch so möglich sind, dass der städtebaulichen Eigenart Rechnung getragen wird, das Ortsbild erhalten bleibt. Das Gründerzeit-Quartier umfasst viele Bauten, die ab 1890 entstanden sind. Gemeint ist das Goethe-Quartier, in abgeschwächter Form greift die neue Satzung aber auch für Rickmersstraße und Hafenstraße. Torsten Wild vom Planungsbüro Claussen-Seggelken aus Hamburg stellte der Bremerhavener Politik nun den aktuellen Stand vor. Die Baupolitiker stimmten einstimmig zu und machten mit dem Aufstellungsbeschluss den Weg frei.
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