Die Befugnisse der städtischen Ordnungsdienste überschneiden sich teilweise mit denen der Polizisten. Als letztes Mittel dürfen sie sogar unmittelbaren Zwang anwenden. Und sie sind uniformiert und erkennbar. Deshalb besteht auch bei ihnen die Gefahr von Übergriffen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hakte deshalb bei der Landesregierung nach: Was hält der Senat von der Idee, auch diese Ordnungsdienste in Bremerhaven und Bremen mit Bodycams auszustatten?
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