Niedersachsen
Beschwerde abgelehnt: Anwalt bleibt in Untersuchungshaft
Der frühere Kanzlerkandidat der Kleinpartei Die Basis bleibt in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Beschwerde des Göttinger Rechtsanwalts gegen die vom Landgericht Göttingen angeordnete Haftfortdauer sei am Dienstag zurückgewiesen worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit. Der 65-Jährige sei weiterhin dringend verdächtig, die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen zu haben. Darüber hinaus liegen aus Sicht der OLG-Richter Gründe für eine Fluchtgefahr vor. Der Jurist muss sich seit dem 31. Januar wegen Untreue in zwei Fällen vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die Partei Die Basis ging 2020 aus dem Protest gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hervor.
Der heute 65-Jährige soll 2020 und 2021 Summen von 200.000 beziehungsweise 500.000 Euro als Darlehen von der von ihm mitgegründeten „Stiftung Corona-Ausschuss“ erhalten haben. Laut Anklage soll er nie vorgehabt haben, diese Gelder zurückzuzahlen. Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Umstände seiner Festnahme am Flughafen Frankfurt nach einem längeren Aufenthalt in Mexiko bezeichnete er als „Entführung“. Der Prozess gegen den 65-Jährigen soll am Dienstag (27. Februar) fortgesetzt werden.