Die Polizei Bremerhaven hat in den vergangenen Tagen im Stadtgebiet schwerpunktmäßig Kleinkrafträder im Straßenverkehr kontrolliert.
Auch im Verkehrsraum geparkt abgestellte Fahrzeuge wurden überprüft. Dabei legten die Beamten ihr Augenmerk unter anderem auf die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, aber auch auf den gültigen Versicherungsschutz.
Zu den Kleinkrafträdern gehören unter anderem Motorroller, Mokicks, Mopeds, sowie S-Pedelecs und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bei den Kontrollen nahmen die Beamten die technische Ausstattung in Augenschein. Sie überprüften unter anderem die maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die Funktion der Beleuchtungseinrichtungen sowie die Einhaltung der Helmpflicht und die Fahrerlaubnisse der Fahrenden. Mehrere Fahrzeuge, die erhebliche technische Mängel aufwiesen oder bei denen die Eigentumsverhältnisse ungeklärt waren, wurden von den Beamten sichergestellt.
Ein besonderes Augenmerk der Polizeibeamten lag auch auf der Gültigkeit des jeweiligen Haftpflichtversicherungskennzeichens, das diese Fahrzeuggattung verpflichtend führen muss. Ist das Fahrzeug nicht pflichtversichert, kann der bzw. die Fahrende für den Schaden persönlich haftbar gemacht werden. Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt oder ein abgelaufenes Kennzeichen nutzt, macht sich strafbar. Dies gilt übrigens auch für im Straßenverkehr genutzte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
Eine kuriose Begebenheit ereignete sich im Rahmen der Kontrollaktion: Am Mittwoch, 29. Januar, gegen 19.04 Uhr sollte ein Rollerfahrer im Bereich Stresemannstraße kontrolliert werden. Dieser versuchte zunächst zu flüchten, wurde jedoch kurz darauf gestellt. Zwar hatte der junge Fahrer die Führerscheinprüfung bereits erfolgreich abgelegt, jedoch gilt seine Fahrerlaubnis erst ab Anfang Februar. Da ihm offenbar die Geduld fehlte, auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zu warten, erhielt er nun eine entsprechende Strafanzeige.