Eine entsprechende Förderrichtlinie sei im Amtsblatt veröffentlicht worden. Das neue Landesförderprogramm ergänze die bestehenden Förderangebote des Bundes, wie der Senat am Donnerstag mitteilte. Es kann von Privatpersonen beantragt werden, wenn diese in einem Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen. Gasheizungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden.
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