Das ist kein April-Scherz: Wer volljährig ist, darf ab dem 1. April Marihuana und Haschisch besitzen. 25 Gramm für den Eigenkonsum sollen nach dem vom Bundestag gefassten Beschluss erlaubt sein, in der eigenen Wohnung sogar 50 Gramm – und drei lebende Cannabis-Pflanzen. Und die Folgen?
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