Infolge des „Hamburger Abkommens“ von 1964 wird die Schulpflicht von acht auf neun Jahre erhöht. Diesen Punkt der Reform nimmt das Land Niedersachsen bereits 1962 vorweg. Das Schuljahr wird mittels zweier Kurzschuljahre vom 1. April 1966 bis 30. November 1966 und vom 1. Dezember 1966 bis 31. Juli 1967 verschoben.
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