Ende des Jahres 1948 erlässt die britische Militärregierung eine neuerliche Verordnung über die Einfuhr von Literaturerzeugnissen nach Niedersachsen. Es ist eine grundsätzliche Regelung, die sich nicht mehr auf einzelne Publikationen bezieht. Der Stader Polizeioberrat Hagemeyer bringt seinen Kollegen im Bezirk den Inhalt einer Bekanntmachung des britischen Brigadiers Lingham zur Kenntnis: Mit Wirkung vom 10. November 1948 ist „die Einfuhr von deutschen Zeitungen, Zeitschriften und Büchern, die von der Sowjetregierung genehmigt sind, oder von Sowjetveröffentlichungen in deutscher Sprache aus der Sowjetzone Deutschlands oder dem Sowjetsektor von Berlin oder aus dem Ausland nach Niedersachsen verboten“. Es begeht eine Straftat, wer solcherlei Veröffentlichung einführt, verkauft, zum Verkauf anbietet, kostenlos verteilt, ausstellt oder in seinem Besitz hat.
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