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Alfstedter Gemeinderat hat Straßensanierungen und Grundsteuer im Blick

Die Alfstedter Gemeinderatsmitglieder haben am Mittwochabend eine neue Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuern beschlossen. Zudem sollen einige Straßen in der Ortschaft ausgebessert und saniert werden.

Der Mitglieder des Alfstedter Gemeinderates beschäftigten sich am Mittwochabend unter anderem mit der neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuern A und B.

Der Mitglieder des Alfstedter Gemeinderates beschäftigten sich am Mittwochabend unter anderem mit der neuen Hebesatzsatzung für die Grundsteuern A und B. Foto: Birgit Pape

Das Thema Realsteuerhebesätze beschäftigt gerade viele Gemeinden (BZ berichtete). Auch in Alfstedt wollte der Gemeinderat das Thema noch in diesem Jahr erledigen, damit die Finanzämter bereits Anfang des nächsten Jahres die Steuerbescheide für die Grundsteuern A und B an die Grund- und Hauseigentümer versenden können. Auch in Alfstedt beschlossen die Ratsmitglieder, dass aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B festgelegt werden. Das bedeutet, dass in der Summe nicht mehr oder weniger Grundsteuern als in diesem Jahr eingenommen werden. In Alfstedt werden ab 2025 nun 333 Prozent Grundsteuer A und 196 Prozent Grundsteuer B als Grundlage für die Steuerberechnung genommen. Vorher betrug der Hebesatz 375 Prozent für die Grundsteuer A und 325 Prozent für die Grundsteuer B. Die Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes würden hingegen tendenziell steigen. Der Hebesatz der Gemeinde für die Gewerbesteuer bleibt übrigens bei 325 Prozent.

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