Das Thema Realsteuerhebesätze beschäftigt gerade viele Gemeinden (BZ berichtete). Auch in Alfstedt wollte der Gemeinderat das Thema noch in diesem Jahr erledigen, damit die Finanzämter bereits Anfang des nächsten Jahres die Steuerbescheide für die Grundsteuern A und B an die Grund- und Hauseigentümer versenden können. Auch in Alfstedt beschlossen die Ratsmitglieder, dass aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B festgelegt werden. Das bedeutet, dass in der Summe nicht mehr oder weniger Grundsteuern als in diesem Jahr eingenommen werden. In Alfstedt werden ab 2025 nun 333 Prozent Grundsteuer A und 196 Prozent Grundsteuer B als Grundlage für die Steuerberechnung genommen. Vorher betrug der Hebesatz 375 Prozent für die Grundsteuer A und 325 Prozent für die Grundsteuer B. Die Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes würden hingegen tendenziell steigen. Der Hebesatz der Gemeinde für die Gewerbesteuer bleibt übrigens bei 325 Prozent.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
brv-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten