Am 17. April 2024 hat der Niedersächische Landtag in Hannover das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Damit wird der Landkreis Rotenburg verpflichtet, mindestens vier Prozent der Kreisfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Für die Umsetzung dieser Vorgaben muss das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Kreis Rotenburg geändert werden, in dem die Vorranggebiete für die Windenergienutzung im Landkreis ausgewiesen werden.
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