„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3/Absatz 1 des Grundgesetzes, und mit Blick darauf hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Form der Grundsteuererhebung gekippt. Ab 2025 soll es gerechter zugehen. Mit demselben Ziel wurde in Niedersachsen das NGrstG verabschiedet.
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