Diese Vorgabe greift, sobald im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert wird. Zum 1. Juli treten außerdem einige Präzisierungen des BremSolarG in Kraft. So gelten nun auch An- und Umbauten als Bestandsgebäude, sofern mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche/ Nutzfläche entstehen.
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