Selsingen

Urteil: Verordnung über Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ teilweise unwirksam

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 18. April die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ in den Gemarkungen Haaßel, Anderlingen und Ohrel vom 13. Dezember 2019 teilweise für unwirksam erklärt.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ teilweise für unwirksam erklärt.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ teilweise für unwirksam erklärt. Foto: Schulze/dpa

Das durch die angegriffene Verordnung unter Schutz gestellte Gebiet liegt nordöstlich von Haaßel und ist etwa 120 Hektar groß. Eine erste Ausweisung als Naturschutzgebiet zum 1. Februar 2015 hatte der 4. Senats am 19. April 2018 (Az.: 4 KN 368/15) wegen eines Verkündungsfehlers für unwirksam erklärt.

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