Das durch die angegriffene Verordnung unter Schutz gestellte Gebiet liegt nordöstlich von Haaßel und ist etwa 120 Hektar groß. Eine erste Ausweisung als Naturschutzgebiet zum 1. Februar 2015 hatte der 4. Senats am 19. April 2018 (Az.: 4 KN 368/15) wegen eines Verkündungsfehlers für unwirksam erklärt.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
brv-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten