Zeven

Richter erachten Zevener Feuerwehrgebührensatzung für unwirksam

Die Samtgemeinde Zeven hat vor Gericht eine Watschen einstecken müssen. Die Feuerwehrgebührensatzung von 2017 ist vom Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden. Es geht um Formalitäten. Die Samtgemeinde möchte in Berufung gehen.

 Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr.

Die Samtgemeinde erhebt Gebühren für Einsätze der Feuerwehr, wenn es sich dabei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Die Höhe der Gebühren ist in einer Satzung festgeschrieben. Diese Satzung ist Gegenstand eines Rechtsstreits. Foto: Hauke-Christian Dittrich

Unter dem Stichwort oder neudeutsch Hashtag „typisch deutsch“ könnte nach Ansicht von Samtgemeindebürgermeister Henning Fricke stehen, womit sich die Spitze des Zevener Ratshauses zu beschäftigen hat: Die Samtgemeinde Zeven steht vor Gericht. Richter des Verwaltungsgerichts Stade halten die Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde von 2017 für unwirksam.

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