Mitte des Jahres 1950 streift Oberrat Hagemeyer wiederum die Ärmelschoner über, um sich mit internen Angelegenheiten zu befassen. Zwischen den Zeilen seiner Anordnung 78 vom 28. Juli ist des Polizei-Chefs Unmut darüber herauszulesen, dass er zum wiederholten Male die Einhaltung von Vorschriften anzumahnen hat.
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