Der Angeklagte hatte sich bei Tempo 160 mit seinem Handy beschäftigt und sich nach dem Unfall nicht um die aus dem Heidekreis stammende 28-Jährige gekümmert. Das Schöffengericht des Verdener Amtsgerichts hat ihn am 27. Juni 2024 der fahrlässigen Tötung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gesprochen. Gestern ging es in einer Berufungsverhandlung am Verdener Landgericht nur noch um die Strafhöhe.
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