Das Urteil, das am Montag verkündet wurde, ist eine Überraschung. Denn im ersten Verfahren vor vier Jahren, in dem sich Ramadan S. wegen der Tumulte auf der Bremerhavener Goethestraße verantworten musste, war er noch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er im Juli 2017 maßgeblich an den Vorfällen beteiligt war. Jetzt am Montag bewertet eine andere Kammer die Dinge milder.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
brv-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten