Ein Bagatelldelikt? Auf keinen Fall. Das Strafgesetzbuch ist da eindeutig. Der Artikel 86a regelt das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen und sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Und trotzdem kommt es immer wieder zu solchen Delikten. So auch am Leher Park. Unbekannte Täter haben Mauern am Park mit Hakenkreuzen und dem SS-Zeichen beschmiert. Betroffen ist auch das Gebäude der NORDSEE-ZEITUNG.
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