Am Freitag, 22. März, und am Sonnabend, 23. März, darf jeweils in der Zeit von 10 bis 18 Uhr der Strauch- und Baumschnitt auf einem gekennzeichneten Bereich abgeladen werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Zusätzlich stehe zeitlich begrenzt auch noch der Sonnabend, 30. März, von 10 bis 14 Uhr für die Abgabe des Grünschnittes zur Verfügung.
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