Einen Birkenast als Tatwaffe hatte im Birkenweg in Rotenburg am 18. August 2020 eine heute 65 Jahre alte Angeklagte gegen einen Mann eingesetzt. Hintergrund war ein Nachbarschaftsstreit, der, zumindest was die Frau betrifft, durch ihren Umzug ein Ende gefunden haben soll. Ob dies auch für das am Landgericht Verden in zweiter Instanz verhandelte Strafverfahren gilt, bleibt abzuwarten. Verteidiger Jakob Struif hatte in der Berufungsverhandlung eine Geldstrafe beantragt, doch verhängt wurde eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.
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