Selsingen

Feuerwehr-Nachwuchs: Änderungen müssen in Satzung einfließen

Änderungen bei den Jugend- und Kinderwehren müssen nun in die Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Selsingen „eingepflegt“ werden.

Änderungen bei den Jugend- und Kinderwehren müssen nun in die Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Selsingen „eingepflegt“ werden. Foto: dpa/Niklas Treppner

Am Donnerstag, 28. November, tagt ab 19 Uhr der Feuerwehrausschuss der Samtgemeinde Selsingen im Sitzungszimmer des Selsinger Rathauses. Nach dem obligatorischen Bericht von Samtgemeindebürgermeister Gerhard Kahrs (CDU) über wichtige Angelegenheiten ist eine Änderung der Feuerwehrsatzung in der Samtgemeinde einziger Tagesordnungspunkt.

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