Bremerhaven Kriminalität

Bremerhavener Kopfschussprozess: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe

Im sogenannten Kopfschussprozess sind die ersten Plädoyers gehalten worden. Für den Staatsanwalt ist erwiesen, dass Hartmut B. seine Lebensgefährtin mit einem Kopfschuss getötet hat. Das sind die Gründe, weshalb er neuneinhalb Jahre Haft fordert.

Zwei Männer stehen neben ihren Stühlen.

Regungslos verfolgt Hartmut B. die Ausführungen des Staatsanwalts, als der in seinem Plädoyer eine hohe Haftstrafe fordert. Foto: Mündelein

Der 66 Jahre alte Angeklagte schaut den Staatsanwalt ungerührt an, als der am Mittwoch im Landgericht Bremen in seinem Plädoyer zusammenfasst, was die Beweisaufnahme vor Gericht erbracht hat. Für ihn ist erwiesen, dass der Bremerhavener in den Morgenstunden des 25. Januars vergangenen Jahres seiner Lebensgefährtin in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses in der Gaußstraße die Pistole direkt an die rechte Schläfe gehalten und abgedrückt hat.

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