Der 66 Jahre alte Angeklagte schaut den Staatsanwalt ungerührt an, als der am Mittwoch im Landgericht Bremen in seinem Plädoyer zusammenfasst, was die Beweisaufnahme vor Gericht erbracht hat. Für ihn ist erwiesen, dass der Bremerhavener in den Morgenstunden des 25. Januars vergangenen Jahres seiner Lebensgefährtin in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses in der Gaußstraße die Pistole direkt an die rechte Schläfe gehalten und abgedrückt hat.
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