Als Einwohnerin oder Einwohner der jeweiligen Gemeinde kann man die Heimat- oder Dorfgemeinschaftshäuser für bestimmte Anlässe benutzen: ob zum Feiern oder für sonstige Versammlungen. Gleichwohl gibt es für diese Nutzungen Regeln, und an die muss sich jeder halten. Es handele sich schließlich um Eigentum der einzelnen Gemeinden, das das soziale und kulturelle Miteinander prägen soll, hieß es in jüngster Ratssitzung.
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