Zu den wichtigsten Änderungen gehört aus Bremer Sicht ein Verbot von Werkverträgen, die es Anbietern und auch Subunternehmerketten bislang ermöglichen, arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu umgehen. Zusätzlich sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Verstöße künftig bei einer neuen Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur melden können. Insgesamt soll der Wettbewerb bei Warensendungen auch dadurch gestärkt werden, dass weitere Anbieter Zugang zum Markt erhalten – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einhalten.
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