Landkreis ROW

Beginn der Räumkampagne – Zugang zu Gewässern muss möglich sein

Noch im August beginnt der Unterhaltungsverband Obere Oste mit der Räumung von Gewässern zweiter Ordnung. Um die Gewässer ungehindert räumen zu können, muss die „maschinelle Entlangfahrbarkeit“ gewährleistet sein.

Ein Graben im Großen Moor bei Sittensen. Hier ist die Zaunöffnung mit Handgriffen am Stromzaun möglich.

Ein Graben im Großen Moor bei Sittensen. Hier ist die Zaunöffnung mit Handgriffen am Stromzaun möglich. Foto: bz

Vor Beginn der Räumkampagne weisen Verbandsvorsteher Johann Ropers und Geschäftsführer Wilhelm Meyer auf die Notwendigkeit des freien Zugangs zu Gewässern zweiter Ordnung hin.

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