Geestequelle

„Können uns das Personal nicht schnitzen“

Ab dem 1. August 2026 haben zunächst die Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Schulausschuss der Samtgemeinde Geestequelle hat sich am Dienstagabend ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Es gibt offenbar noch viele Probleme.

Samtgemeindebürgermeister Stephan Meyer (von links), der Ausschussvorsitzende Marco Noetzelmann und Fachbereichsleiter Carsten Oetjen berichteten über die Pläne für die Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Sommer 2026.

Samtgemeindebürgermeister Stephan Meyer (von links), der Ausschussvorsitzende Marco Noetzelmann und Fachbereichsleiter Carsten Oetjen berichteten über die Pläne für die Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Sommer 2026. Foto: Birgit Pape

Der Ausschussvorsitzende Marco Noetzelmann (CDU) brachte die Brisanz des Themas schon bei der Einleitung auf den Punkt. „Das Thema Ganztagsschule steht uns bald bevor, wenn wir über bauliche Veränderungen sprechen, dann ist es gefühlt schon morgen so weit“, sagte Noetzelmann mit Blick auf den Starttermin am 1. August 2026. Samtgemeindebürgermeister Stephan Meyer stellte den Ausschussmitgliedern und weiteren Zuhörern die Rechtslage und die neuesten Mitteilungen des Kultusministeriums vor. Er erinnerte noch einmal an das Ganztagsförderungsgesetz vom Oktober 2021 in dem der Bund eine Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verankerte. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Grundschulzeit von montags bis freitags einen Anspruch auf acht Stunden tägliche Betreuung in einer Tageseinrichtung. Nur vier Wochen im Jahr darf das Angebot nicht stattfinden. Grundsätzlich sei der Landkreis für die Sicherstellung des Rechtsanspruches zuständig. Allerdings wird es wie bereits in der Kita-Vereinbarung so geregelt, dass die Gemeinden diese Aufgabe übernehmen.

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