Bremervörde

„Hätten die Bilder sofort löschen müssen“

Ein 26-jähriger Mann aus dem Nordkreis ist am Donnerstag im Bremervörder Amtsgericht wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Fotos verurteilt wurden. Die Fotos befanden sich auf dem Handy des Mannes.

Im Bremervörder Amtsgericht fand die Verhandlung gegen den 26-Jährigen statt.

Im Bremervörder Amtsgericht fand die Verhandlung gegen den 26-Jährigen statt. Foto: bz

Im November 2021 haben vier Polizisten die Wohnung des Mannes im nördlichen Landkreis Rotenburg durchsucht. Der Grund: Bei einem Verdächtigen aus Oberhausen, der kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet haben soll, wurde kurz vorher in einem Mobiltelefon-Chat auch die Nummer des 26-Jährigen gefunden. Die Polizisten nahmen unter anderem zwei Mobiltelefone des Mannes mit und durchsuchten die gespeicherten Dateien und Nachrichten nach pornografischen Inhalten. Eine Kommissarin der Rotenburger Polizei untersuchte im März 2023 die Inhalte der gesicherten Geräte genau. Sie fand vier kinderpornografische Inhalte und 424 jugendpornografische Dateien in einem der Mobiltelefone. Der Verteidiger des Angeklagten, der Bremervörder Rechtsanwalt Frank Thiele, erklärte, dass die vier kinderpornografischen Fotos aus einem Gruppen-Chat des Messanger-Dienstes Telegram stammen würden. „Ich habe da irgendwas angeklickt und war da auf einmal drin. Als ich gesehen habe, was da drin war, bin ich sofort herausgegangen. Ich kannte auch niemanden aus der Gruppe“, erklärte der Angeklagte, der unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet. Richter Fabian Pflug befragte anschließend die Mutter des Angeklagten, um ein Bild über die Erkrankung des Sohnes zu bekommen. Die 52-Jährige berichtete, dass ihr Sohn schon immer sehr verschlossen gewesen sei. Am Ende der neunten Klasse wurde das Asperger-Syndrom bei ihrem Sohn diagnostiziert. Zudem habe der Sohn unter der Trennung der Eltern gelitten. Jahrelang habe sie auf Wunsch des Vaters keinen Kontakt zum Sohn gehabt. Inzwischen stabilisiere sich der Krankheitszustand des Sohnes. Sie lebe mit ihm in einer Wohnung. 2021 sei es aber noch kaum möglich gewesen, mit ihrem Sohn zu kommunizieren. Er brauche auch jetzt im Alltag viel Hilfe und arbeite geringfügig beschäftigt wenige Stunden am Tag.

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