Auf der jüngsten Ortsratssitzung legte Bürgermeister Michael Hannebacher den aktuellen Sachstandsbericht zu dem Thema vor. Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach versterben. Gesetzlich wird dabei zwischen Kindern unter und über 500 Gramm Geburtsgewicht. Wiegt ein Kind mehr als 500 Gramm, gilt eine Bestattungspflicht. Wenn das verstorbene Kind bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. Eine Bestattungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Für die meisten Eltern macht jedoch es keinen Unterschied, wie schwer das verstorbene Kind bei der Geburt war. Seit 2013 können Sternenkinder in Deutschland deshalb - unabhängig von Schwangerschaftsdauer und Gewicht - auf einem Friedhof beigesetzt werden.
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