Explizit nannte Meinicke einen der Nebenkläger aus der Familie des am 22. März von Mustafa M. getöteten Khaled R.. Die Aussage des 34-Jährigen von einem Eins-gegen-Eins-Faustkampf sei im Zuge der Beweisführung „entlarvt“ worden. Vielmehr hätten Mitglieder der Familie Rachid-Al-Zein bei der „massiven Auseinandersetzung“ am Salztor „mit Schlagstöcken“ auf Miris eingeschlagen, der Familie des Angeklagten.
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